Es ist weder neu noch spezifisch ungarisch, dass Hotelgäste beim Einchecken Angaben zur Person machen müssen. Neu ist aber, dass die personenbezogenen Angaben sämtlicher in Ungarn beherbergten in- und ausländischen Gäste ab dem 1. September 2021 kontrolliert und elektronisch an eine zentrale Datenbank übermittelt werden. „Sämtlich“ heisst in diesem Zusammenhang wirklich sämtlich: es werden nicht nur wie in D-A-CH üblich die Angaben eines Gastes und die Anzahl der Mitreisenden notiert (bei inländischen Gästen ohne Kontrolle des Ausweises), sondern es werden zwingend alle Personalausweise sämtlicher in- und ausländischen Gäste – und zwar unabhängig vom Alter, also auch die Ausweise sämtlicher Kinder – kontrolliert, eingescannt und an die Ungarische Agentur für Tourismus übermittelt (Magyar Turisztikai Ügynökség; in der Regel haben ungarische staatliche Einrichtungen auch eine offizielle Bezeichnung zumindest in englischer, oft aber auch in deutscher und französischer Sprache, eine staatliche geschlossene Aktiengesellschaft im Bereich Tourismus braucht sowas aber nicht). Geleitet wird die Agentur von Herrn Dr. Zoltán Guller, der die rechte Hand von Ráhel Orbán, der Tochter des Ministerpräsidenten Viktor Orbán, sein soll, die ihren MBA an der Ecole hôtelière de Lausanne gemacht hat (wo das Schulgeld 65 000 Schweizer Franken, dh. knapp 60 000 Euro beträgt und damit etwas über dem offiziellen Jahresgehalt ihres Vaters liegt) und nun als freischaffende Tourismusexpertin tätig ist. – Gästedatenspeicherung ist also fast schon Chef-(Ministerpräsidenten)sache.
Die personenbezogenen Daten der Gäste werden von der Agentur für Tourismus höchstens zwei Jahre lang (bis zum Ende des auf den Aufenthalt folgenden Jahres) in der Datenbank gespeichert und können von der Polizei „zum Zweck der Verbrechensbekämpfung und -prävention sowie des Schutzes der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit und der Staatsgrenzen“ eingesehen werden (§ 9/H (5) des Gesetzes CLVI aus dem Jahr 2016).
Gespeichert werden der vollständige Name und Geburtsname (d.h. bei Verheirateten, die den Name des Partners angenommen haben, der „eigene“ Name), Geburtsort und -datum, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit, der vollständige Geburtsname der Mutter sowie die Ausweisnummer, wobei Angaben, die der Ausweis nicht enthält, nicht gespeichert werden. (Wir warten gespannt darauf, wie diese Datenbank in der ungarischen Gesetzgebung nicht vorgesehene Geschlechtsbezeichnungen wie „divers“ und „ohne Angabe“ verarbeiten wird.)
Manuell dürfen Angaben nur dann gespeichert werden, wenn das Einscannen nicht funktioniert. Es reicht also nicht, die Angaben dem Gastgeber einfach nur zu diktieren. Wenn ein Gast keinen Ausweis dabei hat, ist der Dienstleister verpflichtet, den Gast abzuweisen (oder schöner ausgedrückt: die Dienstleistung zu verweigern).
Also: Wer nach dem 1. September in Ungarn Urlaub machen möchte, muss darauf achten, dass sämtliche Mitreisende (Neugeborene eingeschlossen) ihren Ausweis dabei haben!