Am Sonntag wurde neben den Parlamentswahlen auf Antrag der Regierung auch die „Kinderschutzvolksabstimmung“ abgehalten, an der sich die Fidesz-KDNP-Regierung eine Nein-Mehrheit auf folgende vier Fragen erhoffte:

1. Unterstützen Sie es, dass an Bildungseinrichtungen für minderjährige Kindern ohne Einwilligung der Eltern Unterrichtseinheiten über sexuelle Orientierungen abgehalten werden?

2. Unterstützen Sie es, dass man an minderjährige Kinder gerichtete Werbung für Behandlungen zur Änderung des Geschlechts präsentiert?

3. Unterstützen Sie es, dass man minderjährigen Kindern ohne Einschränkungen sexuelle Medieninhalte präsentiert, die ihre sexuelle Entwicklung beeinflussen?

4. Unterstützen Sie es, dass man minderjährigen Kindern Medieninhalte präsentiert, die Geschlechtsänderungen darstellen?

Resultat des "Kinderschutzreferendums"
Die „Kinderschutzabstimmung“ ist wegen geringer Teilnahme ungültig.

Hinsichtlich der Volksabstimmung hat die Regierung nicht ganz erreicht, was sie sich erhofft hatte. Die Zustimmungs-, bzw. Ablehnungsquote lag zwar bei 92% für die erste und bei über 95% für die anderen drei Fragen. Die Wahlbeteiligung lag bei 70% für die Parlamentswahlen, und 65% der Stimmberechtigten haben auch den Zettel für die Volksabstimmung entgegengenommen (wegen der meist tiefen Wahlbeteiligung ist der Termin für Abstimmungen jeweils von grosser Bedeutung, und ein Referendum hat ganz andere Erfolgsaussichten, wenn zusammen mit Parlaments- oder Gemeindewahlen abgehalten wird). Während 40% der Stimmberechtigten jeweils das von der Fidesz gewünschte „Nein“ ankreuzten, haben 20% ein ungültig ausgefülltes Blatt in die Urne gelegt. Dazu hatten verschiedene zivile Organisationen aufgerufen, insbesondere, weil die Fragen inhaltlich unsinnig seien (Werbung für ärztliche Behandlungen ist ganz allgemein nicht erlaubt, und die völlig uneingeschränkte Ausstrahlung von sexuellen Medieninhalten steht auch auf keiner Tagesordnung). Damit lag die Wahlbeteiligung bei knapp 45%, das Teilnahmequorum von 50% wurde also nicht erreicht, und das Referendum ist somit ungültig.

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